Die energieeffizienten PLANLICHT-Leuchten tragen zu einem reduzierten Energieverbrauch bei und wirken sich positiv auf den CO2-Abdruck unserer Kund:innen aus. Zudem führen sie dazu, dass gleich doppelt gespart werden kann – zum einen bei den Stromkosten, zum anderen durch staatliche Förderungen für die Verwendung von energiesparenden Leuchten.
Je nach Förderung werden an die Leuchten und Leuchtmittel unterschiedliche Anforderung hinsichtlich Ihrer Energieeffizienz sowie Art gestellt. Setzen Sie sich mit den Förderungsstellen in Ihrer Region in Verbindung und finden Sie in der Folge die passende förderbare PLANLICHT-Leuchte für Ihr Projekt.
Beispiel: DEUTSCHLAND | BEG-Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude)*
Eckpunkte:
- Zuständig für die Durchführung: Bundesministerium für Wirtschaft & Ausfuhrkontrolle (BAFA) bzw. KfW Bankengruppe
- Teilprogramme: Neubau und Sanierungen zu Effizienzhäusern bzw. Effizienzgebäuden (systemische Maßnahmen & Einzelmaßnahmen)
- Fördersatz: 15% der förderfähigen Ausgaben (Beleuchtungssysteme, Kategorie: Anlagentechnik), festgelegte Höchstgrenzen
- Förderzeitraum: bis 31.12.2030
- Stellung des Förderantrags: Antragsstellung vor Projektbeginn erforderlich
Detaillierte Informationen:
Bundesministerium für Wirtschaft & Klimaschutz (BMWK)
- BMWK | Dossier: Erklärung BEG
- BMWK | Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
- BMWK | Förderprogramm für Unternehmen
- BMWK | Förderprogramm für Hauseigentümer:innen
- BMWK | Förderprogramm für Kommunen
Bundesministerium für Wirtschaft & Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- BAFA | Förderprogramm im Überblick